“Hier erfährst du, welche finanziellen Fördermöglichkeiten es für deinen Badumbau gibt – und wie du dir deinen Zuschuss in nur 4 Schritten sicherst. Nutze jetzt die Chance auf staatliche Unterstützung für deine Badsanierung.”
Badsanierung mit staatlicher Förderung
Sowohl über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch über die Pflegeversicherung lassen sich Badumbauten finanziell erleichtern. Das Praktische: Die KfW-Förderung ist in der Regel nicht an Alter oder Pflegegrad gebunden. Das heißt für dich: Du kannst schon heute investieren, dein Bad komfortabler gestalten und gleichzeitig Barrieren reduzieren – damit es auch in Zukunft einfach nutzbar bleibt. Hier findest du die wichtigsten Infos im Überblick.
Zuschuss beantragen in 4 Schritten
So bekommst du schnell und strukturiert finanzielle Unterstützung für dein Vorhaben:
1. Passende Förderung auswählen
Als Erstes entscheidest du, welches Förderprogramm zu deinem Badumbau passt. Weiter unten findest du die Infos, die dir die Auswahl leichter machen.
2. Antrag stellen & Zusage abwarten
Wichtig: Den Zuschuss beantragst du vor Beginn der Arbeiten – z. B. im KfW-Zuschussportal (je nach Programm).
3. Fachbetrieb beauftragen
Jetzt kommen wir ins Spiel: Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen umgesetzt werden.
4. Auszahlung erhalten
Zum Schluss bestätigst du mit den Rechnungen im Portal die fachgerechte Umsetzung – danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wenn du Unterstützung brauchst, helfen wir dir gerne weiter. Melde dich einfach bei Waterpoint24.
Welche Förderprogramme gibt es für den Badumbau?
Grundsätzlich gibt es drei Wege, um für die Badsanierung finanzielle Hilfe zu bekommen:
Pflegekasse (bei Pflegegrad): Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich.
KfW-Zuschuss (ohne Pflegegrad möglich): Förderung für Barriere- bzw. Barrierereduzierung im Wohnraum.
KfW-Kredit (Alternative): Zinsgünstiger Kredit für altersgerechten Umbau – teils kombinierbar mit Leistungen der Pflegekasse.
Wichtig: Bestimmte KfW-Zuschüsse und KfW-Kredite sind nicht beliebig kombinierbar (je nach Programmstand und Richtlinie).
Zuschuss KfW
Ansprechpartner: KfW
Barrierereduzierung – Programm 455-B
Der KfW-Zuschuss ist darauf ausgerichtet, den Wohnkomfort zu verbessern und Barrieren im Bad und in der Wohnung zu reduzieren.
Zuschuss (Einzelmaßnahmen): bis 2.500 €
Zuschuss (Standard „Altersgerechtes Haus“): bis 6.250 €
unabhängig vom Alter
gilt auch beim Kauf von bereits umgebautem Wohnraum
Hinweis: Die Antragstellung kann je nach aktuellem Programmstatus zeitweise nicht verfügbar sein; laufende Anträge sind davon in der Regel nicht betroffen.
Kredit KfW
Ansprechpartner: KfW
Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
Der Kredit ist eine Alternative zum Zuschuss und kann – je nach Konstellation – mit Zuschüssen der Pflegekasse kombiniert werden.
Kreditsumme: bis 50.000 €
unabhängig vom Alter
gilt auch beim Kauf von bereits umgebautem Wohnraum
Zinskonditionen abhängig von Markt und Programmstand (Beispielwerte können sich ändern)
Zuschuss Pflegekasse
Ansprechpartner: Pflegekasse
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
bis zu 4.180 €
Voraussetzung: Pflegegrad
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme, meist inkl. Kostenvoranschlag
die Pflegekasse prüft die Förderfähigkeit im Einzelfall
Details und Antragsunterlagen erhältst du direkt bei deiner Kranken- bzw. Pflegekasse.
Wer kann Förderung bekommen?
Diese Voraussetzungen sind typischerweise relevant:
KfW-Förderungen kommen grundsätzlich infrage für:
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (bis max. 2 Wohneinheiten)
Eigentümer einer Wohnung
Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses
Ersterwerber einer sanierten Wohnung
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus Privatpersonen
Mieter, wenn mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung besteht
Pflegekassen-Zuschüsse richten sich an pflegebedürftige Menschen mit vorliegendem Pflegegrad (Einzelfallentscheidung).
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen – kurz und übersichtlich:
KfW-Zuschuss
Gefördert werden barrierereduzierende Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete in bestehenden Wohngebäuden. Beim Badumbau sind häufig förderfähig:
Anpassung der Raumaufteilung im Bad
Bodengleiche Dusche inkl. Dusch(-klapp)sitz
Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidet, Waschbecken, Badewanne) inkl. bestimmter Liftsysteme
Darüber hinaus können auch weitere Maßnahmen rund um Barriereabbau förderfähig sein, z. B. ein erleichterter Zugang, altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Licht/Rollläden), Bewegungsmelder, bessere Bedienelemente, Schwellenabbau und mehr.
Auch Nebenarbeiten werden je nach Programm häufig mitberücksichtigt, z. B.:
Trennwände bei bodengleichen Duschen oder Wannensystemen
fest montierte Duschvorhangstangen
rutschhemmende Fliesen und Bodenbeläge
bedienfreundliche Armaturen (z. B. Einhebelmischer)
Spiegel für Nutzung im Sitzen und Stehen (baugebunden)
Orientierungshilfen wie geeignete Beleuchtung, Material- und Farbkonzepte
technische Hilfen wie Stütz- und Haltegriffe
Einbau von Be- und Entlüftung
vorbereitete Wand-/Deckenbereiche für spätere Halte- und Sicherheitssysteme
Maler-, Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten
Kabel- und Installationsarbeiten (z. B. für Steckdosen)
Abbrucharbeiten und notwendige Folgearbeiten an Wänden, Vorwänden und Bodenaufbau
erforderliche Durchbrüche und Arbeiten in angrenzenden Bereichen
Pflegekasse
Beispiele für Maßnahmen, die im Rahmen der Pflegekasse häufig unterstützt werden:
rutschhemmender Boden (besonders im Duschbereich)
Anpassungen im Duschbereich
Höhenanpassung von Einrichtungselementen
höhenverstellbare Bauteile (z. B. WC, Waschtisch)
geeignete Armaturen
Hilfen für den Badewanneneinstieg
Wichtige Anforderungen an das Badezimmer
Für bestimmte Förderbestandteile gelten häufig konkrete Mindestanforderungen.
Förderung für räumliche Anpassungen
Eine geförderte Anpassung des Raumzuschnitts ist meist an Kriterien wie diese geknüpft:
Mindestgröße: ca. 1,80 m x 2,20 m
Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten: mind. 0,90 m x 1,20 m (Überlagerung möglich)
Abstände zwischen Objekten bzw. zur Wand: mind. 0,25 m
Vorbereitung für spätere Nachrüstung von Sicherheits- und Haltesystemen
Innentüren: schiebbar oder nach außen öffnend, von außen entriegelbar
Förderung für bodengleiche Duschen
Unterstützt wird die Schaffung bodengleicher Duschflächen, wenn z. B. diese Punkte erfüllt sind:
bodengleich (wenn baulich nicht möglich: Niveau zum angrenzenden Boden < 20 mm)
Übergänge als geneigte Fläche
rutschfester/rutschhemmender Belag
Förderung für Waschbecken
Ein bezuschusstes Waschbecken erfüllt häufig Anforderungen wie:
Tiefe: mind. 0,48 m
Höhe nutzergerecht
Kniefreiraum für Nutzung im Sitzen
Förderung für WC, Dusch-WC und Urinal
Bezuschusst werden u. a. WCs (inkl. seitlich bedienbarer Spülung), Rückenstützen, Dusch-WCs und Urinale, wenn z. B. gilt:
Sitzhöhe nutzergerecht oder höhenverstellbar
Bidets sind in der Regel ohne besondere Einschränkungen förderfähig.
Förderung für Badewannen
Förderfähig sind Badewannen (inkl. mobiler Liftsysteme), wenn z. B.:
Wannenhöhe: max. 0,50 m
alternativ: Wannensysteme mit seitlichem Türeinstieg oder per Liftsystem nutzbar
Alle Angaben ohne Gewähr.
