“Hier erfährst du, welche finanziellen Fördermöglichkeiten es für deinen Badumbau gibt – und wie du dir deinen Zuschuss in nur 4 Schritten sicherst. Nutze jetzt die Chance auf staatliche Unterstützung für deine Badsanierung.”

Badsanierung mit staatlicher Förderung

Sowohl über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch über die Pflegeversicherung lassen sich Badumbauten finanziell erleichtern. Das Praktische: Die KfW-Förderung ist in der Regel nicht an Alter oder Pflegegrad gebunden. Das heißt für dich: Du kannst schon heute investieren, dein Bad komfortabler gestalten und gleichzeitig Barrieren reduzieren – damit es auch in Zukunft einfach nutzbar bleibt. Hier findest du die wichtigsten Infos im Überblick.


Zuschuss beantragen in 4 Schritten

So bekommst du schnell und strukturiert finanzielle Unterstützung für dein Vorhaben:

1. Passende Förderung auswählen
Als Erstes entscheidest du, welches Förderprogramm zu deinem Badumbau passt. Weiter unten findest du die Infos, die dir die Auswahl leichter machen.

2. Antrag stellen & Zusage abwarten
Wichtig: Den Zuschuss beantragst du vor Beginn der Arbeiten – z. B. im KfW-Zuschussportal (je nach Programm).

3. Fachbetrieb beauftragen
Jetzt kommen wir ins Spiel: Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen umgesetzt werden.

4. Auszahlung erhalten
Zum Schluss bestätigst du mit den Rechnungen im Portal die fachgerechte Umsetzung – danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wenn du Unterstützung brauchst, helfen wir dir gerne weiter. Melde dich einfach bei Waterpoint24.


Welche Förderprogramme gibt es für den Badumbau?

Grundsätzlich gibt es drei Wege, um für die Badsanierung finanzielle Hilfe zu bekommen:

  • Pflegekasse (bei Pflegegrad): Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich.

  • KfW-Zuschuss (ohne Pflegegrad möglich): Förderung für Barriere- bzw. Barrierereduzierung im Wohnraum.

  • KfW-Kredit (Alternative): Zinsgünstiger Kredit für altersgerechten Umbau – teils kombinierbar mit Leistungen der Pflegekasse.

Wichtig: Bestimmte KfW-Zuschüsse und KfW-Kredite sind nicht beliebig kombinierbar (je nach Programmstand und Richtlinie).


Zuschuss KfW

Ansprechpartner: KfW
Barrierereduzierung – Programm 455-B

Der KfW-Zuschuss ist darauf ausgerichtet, den Wohnkomfort zu verbessern und Barrieren im Bad und in der Wohnung zu reduzieren.

  • Zuschuss (Einzelmaßnahmen): bis 2.500 €

  • Zuschuss (Standard „Altersgerechtes Haus“): bis 6.250 €

  • unabhängig vom Alter

  • gilt auch beim Kauf von bereits umgebautem Wohnraum

  • Hinweis: Die Antragstellung kann je nach aktuellem Programmstatus zeitweise nicht verfügbar sein; laufende Anträge sind davon in der Regel nicht betroffen.


Kredit KfW

Ansprechpartner: KfW
Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Der Kredit ist eine Alternative zum Zuschuss und kann – je nach Konstellation – mit Zuschüssen der Pflegekasse kombiniert werden.

  • Kreditsumme: bis 50.000 €

  • unabhängig vom Alter

  • gilt auch beim Kauf von bereits umgebautem Wohnraum

  • Zinskonditionen abhängig von Markt und Programmstand (Beispielwerte können sich ändern)


Zuschuss Pflegekasse

Ansprechpartner: Pflegekasse
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • bis zu 4.180 €

  • Voraussetzung: Pflegegrad

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme, meist inkl. Kostenvoranschlag

  • die Pflegekasse prüft die Förderfähigkeit im Einzelfall

Details und Antragsunterlagen erhältst du direkt bei deiner Kranken- bzw. Pflegekasse.


Wer kann Förderung bekommen?

Diese Voraussetzungen sind typischerweise relevant:

KfW-Förderungen kommen grundsätzlich infrage für:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (bis max. 2 Wohneinheiten)

  • Eigentümer einer Wohnung

  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses

  • Ersterwerber einer sanierten Wohnung

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus Privatpersonen

  • Mieter, wenn mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung besteht

Pflegekassen-Zuschüsse richten sich an pflegebedürftige Menschen mit vorliegendem Pflegegrad (Einzelfallentscheidung).


Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen – kurz und übersichtlich:

KfW-Zuschuss

Gefördert werden barrierereduzierende Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete in bestehenden Wohngebäuden. Beim Badumbau sind häufig förderfähig:

  • Anpassung der Raumaufteilung im Bad

  • Bodengleiche Dusche inkl. Dusch(-klapp)sitz

  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidet, Waschbecken, Badewanne) inkl. bestimmter Liftsysteme

Darüber hinaus können auch weitere Maßnahmen rund um Barriereabbau förderfähig sein, z. B. ein erleichterter Zugang, altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Licht/Rollläden), Bewegungsmelder, bessere Bedienelemente, Schwellenabbau und mehr.

Auch Nebenarbeiten werden je nach Programm häufig mitberücksichtigt, z. B.:

  • Trennwände bei bodengleichen Duschen oder Wannensystemen

  • fest montierte Duschvorhangstangen

  • rutschhemmende Fliesen und Bodenbeläge

  • bedienfreundliche Armaturen (z. B. Einhebelmischer)

  • Spiegel für Nutzung im Sitzen und Stehen (baugebunden)

  • Orientierungshilfen wie geeignete Beleuchtung, Material- und Farbkonzepte

  • technische Hilfen wie Stütz- und Haltegriffe

  • Einbau von Be- und Entlüftung

  • vorbereitete Wand-/Deckenbereiche für spätere Halte- und Sicherheitssysteme

  • Maler-, Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten

  • Kabel- und Installationsarbeiten (z. B. für Steckdosen)

  • Abbrucharbeiten und notwendige Folgearbeiten an Wänden, Vorwänden und Bodenaufbau

  • erforderliche Durchbrüche und Arbeiten in angrenzenden Bereichen

Pflegekasse

Beispiele für Maßnahmen, die im Rahmen der Pflegekasse häufig unterstützt werden:

  • rutschhemmender Boden (besonders im Duschbereich)

  • Anpassungen im Duschbereich

  • Höhenanpassung von Einrichtungselementen

  • höhenverstellbare Bauteile (z. B. WC, Waschtisch)

  • geeignete Armaturen

  • Hilfen für den Badewanneneinstieg


Wichtige Anforderungen an das Badezimmer

Für bestimmte Förderbestandteile gelten häufig konkrete Mindestanforderungen.

Förderung für räumliche Anpassungen

Eine geförderte Anpassung des Raumzuschnitts ist meist an Kriterien wie diese geknüpft:

  • Mindestgröße: ca. 1,80 m x 2,20 m

  • Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten: mind. 0,90 m x 1,20 m (Überlagerung möglich)

  • Abstände zwischen Objekten bzw. zur Wand: mind. 0,25 m

  • Vorbereitung für spätere Nachrüstung von Sicherheits- und Haltesystemen

  • Innentüren: schiebbar oder nach außen öffnend, von außen entriegelbar

Förderung für bodengleiche Duschen

Unterstützt wird die Schaffung bodengleicher Duschflächen, wenn z. B. diese Punkte erfüllt sind:

  • bodengleich (wenn baulich nicht möglich: Niveau zum angrenzenden Boden < 20 mm)

  • Übergänge als geneigte Fläche

  • rutschfester/rutschhemmender Belag

Förderung für Waschbecken

Ein bezuschusstes Waschbecken erfüllt häufig Anforderungen wie:

  • Tiefe: mind. 0,48 m

  • Höhe nutzergerecht

  • Kniefreiraum für Nutzung im Sitzen

Förderung für WC, Dusch-WC und Urinal

Bezuschusst werden u. a. WCs (inkl. seitlich bedienbarer Spülung), Rückenstützen, Dusch-WCs und Urinale, wenn z. B. gilt:

  • Sitzhöhe nutzergerecht oder höhenverstellbar

  • Bidets sind in der Regel ohne besondere Einschränkungen förderfähig.

Förderung für Badewannen

Förderfähig sind Badewannen (inkl. mobiler Liftsysteme), wenn z. B.:

  • Wannenhöhe: max. 0,50 m

  • alternativ: Wannensysteme mit seitlichem Türeinstieg oder per Liftsystem nutzbar


Alle Angaben ohne Gewähr.