“Egal ob du deine alte Heizung ersetzt oder eine komplett neue Anlage einbauen lässt: Für 2025 stehen dir verschiedene Förderwege offen. Hier siehst du kompakt, welche Programme relevant sind und welche Rahmenbedingungen aktuell eine Rolle spielen.”

Förderung Heizung & erneuerbare Energien 2025

Förderung für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden

Der Bund unterstützt den Wechsel auf erneuerbares Heizen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieses Förderpaket bündelt zentrale Programme rund um Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich – zum Beispiel für Heizungsoptimierung, neue Wärmeerzeuger, Maßnahmen an der Gebäudehülle und effizientere Anlagentechnik.

Im BEG-Kontext sind vor allem KfW und BAFA die maßgeblichen Förderstellen.

Die BEG ist relevant für (Auswahl)

  • Bestandsgebäude

  • Austausch einer alten Heizung

  • Wärmepumpe

  • Solarthermie-Hybridheizung

  • Solarthermie-Heizung

  • Stromdirektheizung

  • Hybridheizung

  • Biomasseheizung

  • Wärmenetze


Die Bausteine der BEG-Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Investitionskosten und kann sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen:

  • 30 % Grundförderung: Seit 2024 erhältst du für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung grundsätzlich 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.

  • 5 % Effizienz-Bonus oder 2.500 € Zuschlag bei Biomasse:

    • Effizienz-Bonus (5 %): Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.

    • Biomasse-Zuschlag (2.500 €): Für Biomasseheizungen gibt es einen pauschalen Zuschlag, wenn ein Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ eingehalten wird.

  • 30 % Einkommensbonus: Liegt dein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 40.000 €, kannst du zusätzlich einen Bonus von 30 % erhalten.

  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Als selbstnutzende Eigentümerin / selbstnutzender Eigentümer bekommst du bis einschließlich 2028 zusätzlich 20 % für den Austausch einer alten Heizung. Danach sinkt der Bonus alle 2 Jahre um 3 %. Er gilt für

    • funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (unabhängig vom Alter) sowie

    • funktionsfähige Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.

Hinweis: Vermietende können die Grundförderung sowie den Effizienz-Bonus bzw. Emissionszuschlag nutzen – diese Vorteile dürfen jedoch nicht über die Miete umgelegt werden.


Förderhöhe, Kostenobergrenzen und Kreditoption

Die einzelnen Bausteine lassen sich kombinieren – insgesamt ist die Förderung jedoch auf maximal 70 % der Kosten begrenzt.

  • Maximal förderfähige Ausgaben für den Heizungstausch: 30.000 € (Einfamilienhaus bzw. erste Wohneinheit im Mehrparteienhaus)

  • Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 €

  • Zusätzlich kann – je nach Technik – ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € möglich sein.

Bei Mehrparteienhäusern steigt die förderfähige Summe:

  • + 15.000 € je Wohneinheit für die 2. bis 6. Einheit

  • + 8.000 € je Wohneinheit ab der 7. Einheit

Für Nichtwohngebäude gelten Obergrenzen nach Quadratmetern.

Zusätzlich gibt es für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen ein neues Kreditangebot bis zu 120.000 €. Für privat Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € ist dieser Kredit zinsvergünstigt.


Kombination: Heizungstausch + weitere Effizienzmaßnahmen

Neben der Förderung für den Heizungstausch kannst du – wie bisher – weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragen, z. B.:

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Dämmung der Gebäudehülle

  • Heizungsoptimierung

Für diese Maßnahmen gilt in der Regel: 15 % Förderung plus ggf. 5 % iSFP-Bonus. Der iSFP-Bonus setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) voraus.

  • Max. förderfähige Investitionskosten ohne Sanierungsfahrplan: 30.000 € pro Wohneinheit

  • Mit iSFP: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit

Wenn du Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen gemeinsam umsetzt und ein iSFP vorliegt, wurde die maximale Kostenobergrenze 2024 von 60.000 € auf 90.000 € angehoben.


Förderübersicht: Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch

Für Einzelmaßnahmen rund um den Heizungstausch gilt grundsätzlich:

  • Grundfördersatz: 30 %

  • Klimageschwindigkeitsbonus: bis 20 %

  • Einkommensbonus: 30 %

Nachfolgend findest du eine Übersicht der Einzelmaßnahmen inkl. zuständiger Stelle und möglicher Zusatzboni.

Förderung Heizungstausch („Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 5.3“)

EinzelmaßnahmeZuständigZusätzlicher Bonus
5.3 a) Solarthermische AnlagenKfW
5.3 b) Biomasseheizungen¹KfW
5.3 c) Elektrisch angetriebene WärmepumpenKfWEffizienzbonus: 5 %
5.3 d) BrennstoffzellenheizungenKfW
5.3 e) Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)KfW
5.3 f) Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer EnergienKfW
5.3 g) Errichtung/Umbau/Erweiterung eines Gebäudenetzes¹BAFA
5.3 h) Anschluss an ein GebäudenetzBAFA/KfWFachplanung & Baubegleitung: 50 %³
5.3 i) Anschluss an ein WärmenetzKfW

Förderübersicht: Effizienz-Einzelmaßnahmen

Effizienz-Einzelmaßnahmen werden in der Regel über das BAFA gefördert. Für Fachplanung und Baubegleitung gilt jeweils ein Fördersatz von 50 %.

Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

EinzelmaßnahmeGrundfördersatziSFP-Bonus
5.1 Maßnahmen an der Gebäudehülle15 %5 %
5.2 Anlagentechnik (außer Heizung)15 %5 %
5.4 a) Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz15 %5 %
5.4 b) Emissionsminderung bei Biomasseheizungen50 %

Hinweise zur Übersicht

  1. Bei Biomasseheizungen ist bei Einhaltung eines Staubgrenzwerts von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag von 2.500 € möglich.

  2. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt gestaffelt und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümerinnen/Eigentümern gewährt. Bis 31.12.2028 beträgt der Bonus 20 %.

  3. Bei der KfW ist keine Förderung nach Richtlinien-Nr. 5.5 möglich; Kosten für Fach- und Baubegleitung werden als Umfeldmaßnahme mit den Fördersätzen des Heizungstauschs gefördert.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 01.03.2025
Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.


Wo und wie beantragst du Förderungen?

  • KfW: Zuschüsse für den Heizungstausch

  • BAFA: Zuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Gebäudenetze)

  • Bank: Ergänzungskredit

Wichtig: Für die Antragstellung brauchst du in der Regel einen abgeschlossenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen.

Außerdem solltest du im Vertrag festhalten, dass die Förderung als aufschiebende oder auflösende Bedingung gilt – damit der Vertrag nur wirksam wird, wenn die Förderzusage entsprechend greift.


Zuschüsse und Kredite der KfW

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellt Fördermittel für zahlreiche Vorhaben bereit – etwa für energieeffizientes Bauen und Sanieren, altersgerechte Umbauten oder die Umstellung auf erneuerbare Energien. Im Bereich „Heizen“ betrifft das vor allem Heizungstausch sowie die Optimierung bestehender Anlagen.

  • KfW-Produktfinder für Bestandsimmobilien öffnen

  • KfW-Produktfinder für Neubauten öffnen


Zuschüsse vom BAFA

Das BAFA unterstützt Einzelmaßnahmen (BEG EM) – zum Beispiel den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Optimierung von Heizungsanlagen – mit Zuschüssen.

  • Übersicht „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ beim BAFA ansehen

  • Informationen zur BAFA-Antragstellung aufrufen


Förderung Heizung im Neubau

Für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude gibt es das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“. Es fördert über einen zinsgünstigen Kredit Neubau bzw. Erstkauf von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen mit Effizienzhaus-Stufe 40.

  • KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ ansehen

Wenn es sich um einen Neubau ohne besonderen energetischen oder nachhaltigen Standard handelt, kann über das KfW-Wohneigentumsprogramm ebenfalls ein zinsgünstiger Kredit möglich sein.

  • KfW-Förderprodukt „KfW-Wohneigentumsprogramm (124)“ ansehen

Grundlage für die Neubauförderung ist das Programm „klimaneutraler Neubau“ des BMWSB.


Förderprogramme auf Länderebene

Neben den Bundesprogrammen gibt es je nach Bundesland weitere Angebote. Einen guten Einstieg bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz – dort findest du auch Hinweise auf Programme des Bundes und der EU.

  • Förderdatenbank des BMWK öffnen

Alle Angaben ohne Gewähr.